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Unternehmenskauf

 

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Rechtsanwalt Clemens Kochinke

 

The Complete Guide to Selling a Business

 

 

 

What is my business worth?

 

 

 

 

 

 

 

PBS -Nightly Business Report

 

OUTLOOK 2010
What's Next for the Markets and the Economy - Webcast -

 

Creating a Succession Plan
Do you have a strategy for what will happen to your small business once you no longer run or own it? ....

 

 

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Unternehmenskauf in den USA


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..../ englisch

Willkommen in Washington, D.C.

... bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP.

 

Als erfahrene Rechtsanwälte berät BCR ihre international aktiven Mandanten in den USA - auf Deutsch und gern auch mit ihrem Anwalt in Europa - in rechtlichen Fragen des Geschäftslebens und vertritt Sie in Verfahren vor Behörden, Gerichten und internationalen Organisationen.

 

Neben dem anwaltlichen Standardrepertoire im Wirtschafts-, Völker- und Staatsrecht können Sie von unserer amerikanischen Law Firm die Erfahrung mit Washington-typischen Angelegenheiten erwarten: beispielsweise Untersuchungen des Kongresses, der Weltbank, dem US Trade Representative oder Fragen zu bi- und multilaterialen Abkommen, von denen wir einige selbst konzipiert, kommentiert oder durch den politischen Prozess begleitet haben.

 

Ansprechpartner ihrer Mandanten ist stets einer seiner erfahrenen Partner. Er hält alle Fäden in den Händen und sorgt dafür, dass Ressourcen richtig eingesetzt und Sie optimal beraten werden. Dabei ist ihr Anspruch, jeden Fall sowohl sorgfältig als auch effizient und damit kostengünstig zu bearbeiten.

 

Die Anwälte der Kanzlei sind vor den Gerichten des Bundes bis hin zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington sowie zahlreichen weiteren Gerichten wie in New York und Kalifornien zugelassen. Die örtliche Nähe zum Weißen Haus und die substanzielle Vertrautheit mit den Prozessen im Kongress und den Ministerien erleichtert auch den Zugang zu Ihnen. Schon Gründer der Kanzlei wirkten nach dem Supreme Court-Clerkship als Berater im Weißen Haus.

 

Deutschsprachige Mandanten - deutscher Anwalt in USA

 

Den deutsch sprechenden Mandanten und Korrespondenzanwälten steht Rechtsanwalt und Attorney at Law Clemens Kochinke, MCL, Partner der Kanzlei, in Amerika zur Verfügung. In seiner langjährigen USA-Erfahrung setzt er die in der juristischen Ausbildung in Deutschland, Malta, England und den USA erworbenen Fachkenntnisse um.

 

Die meisten Rechtsanwälte der Kanzlei sind mit den Wünschen und Bedürfnissen deutscher und anderer europäischer Mandanten vertraut. Sie verlieren bei BRC keine kostbare Zeit, um deutsche, in Amerika unbekannte Begriffe wie Eigentumsvorbehalt, Impressum, Pflichtteil oder Mitbestimmung zu erklären. Das trifft auch auf das Gesellschaftsrecht, den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in den USA, Handelsrecht, Recht des geistigen Eigentums (IP-Recht), IT-Recht, Ausfuhrkontrollrecht ebenso wie amtliche Genehmigungsverfahren oder US-Prozesse zu, wenn BRC ihren Mandanten als US-Anwälte zur Seite stehen.

 

Beim Vergleich der Wirtschaftskultur und des Rechts Deutschlands und der Vereinigten Staaten und ihrer Auswirkungen auf Vertragsverhandlungen in den USA interessiert Sie bestimmt das Kapitel Verhandeln in den USA von Clemens Kochinke, das 2007 in Deutschland erschien. Das Gesamtwerk ist die dritte Auflage von Heussen, Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement.

 


 

Tätigkeitschwerpunkte

 

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Bereichen der internationalen Beziehungen und des Unternehmensrechts.


 

International

 

Berliner, Corcoran & Rowe LLP ist seit der Gründung der Kanzlei vor 65 Jahren international ausgerichtet. Unsere Anwälte in der Hauptstadt Washington haben an renommierten Institutionen mit internationaler Ausrichtung oder im Ausland gearbeitet. Unsere Mandanten schätzen es, dass wir für sie auch als Vermittler zwischen verschiedenen Wirtschaftskulturen fungieren.

 

Wir beraten weltweit führende Wirtschaftsunternehmen, internationale Organisationen, Regierungen und politische Organisationen aus allen Regionen der Welt. Als rechte Hand und Vertrauter von Präsidenten hat einer unserer Gründer Frieden gestiftet und Kriege angezettelt, schreibt die Presse. Das tun wir heute nicht, doch die Tradition internationaler Erfahrung erstreckt sich weiterhin auf einen ungewöhnlichen Rahmen von Aufgaben.

 

Unsere Praxis in diesem Bereich reicht vom Foreign Sovereign Immunities Act, offshore- und internationalen Verträgen, Außenhandels­recht und Exportkontrollen bis hin zur Verteidigung in internationalen Wirtschaftsstrafsachen. Dazu gehört die vorbeugende Planung für Aufsichtsräte ebenso wie für Botschafter und Parlamente.

 

Partner Clemens Kochinke, MCL, zugelassen als Rechtsanwalt in den USA und Deutschland und mit Erfahrung als Consultant von internationalen Organisationen, beispielsweise im Bereich Transparency, und Rechtsberater ausländischer Botschaften in den USA, steht den deutschsprachigen Kollegen und Mandanten als Kontaktperson zur Verfügung.

 

Gesellschaftsrecht - Gesellschaftsform - Corporation USA

 

Clemens Kochinke berät im amerikanischen Gesellschaftsrecht und besitzt auch Erfahrung als Aufsichtsrat in von Mandanten gegründeten Gesellschaften in den USA und Kanada. Dabei handelt es sich um börsennotierte Gesellschaften ebenso wie $1000-Corporations, die den ersten Schritt in den US-Markt wagen. Regelmäß werden bei der Gründung und Führung einer Gesellschaft Fragen wie diese angesprochen:

  • Durchgriffshaftung: Wie kann man das Durchgriffshaftungsrisiko in den USA einschätzen? Kommt es darauf an, ob eine andere Gesellschaft 100% der Anteile hält?

  • Welche Organe muss die amerikanische Corporation besetzen? Officers als Geschäftsführung, Directors als Aufsichtsrat oder Beirat, Shareholders oder Stockholder als Gesellschafter, Aktionär oder Teilhaber, und was noch?

  • Welche öffentlich-rechtlichen Bestimmungen wirken sich auf ein Unternehmen in den USA, das in ausländischer Hand liegt, aus, beispielsweise amerikanische Exportkontrollvorschriften oder Genehmigungen für den Erwerb durch Ausländer?

  • Worin bestehen die Unterschiede zwischen Corporation, Incorporation und Incorporated bei der US-Gesellschaft?

  • Wer pflegt das Corporate Book, gibt die Aktienzertifikate aus und fürt das Siegel der Corporation?

  • Sind Corporation, Company, Limited und Incorporated wirklich dasselbe, sodass man den Firmennamen frei wählen kann?
    Was ist bei der Übernahme einer existierenden Corporation, bei der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von Europäern und Amerikanern zu beachten?

  • Wieviel Aufwand und Kosten verursacht die jährliche Wartung einer Corporation in den USA? Gibt es Wartungsaufgaben, die unsere Rechtsabteilung selbst erledigen kann?

Diese und zahlreiche andere Fragen zum Gesellschaftsrecht der USA, das im Prinzip recht klar und logisch strukturiert ist, hat Rechtsanwalt Kochinke, Attorney at Law, im konkreten Fall mit seinen Mandanten - und in allgemeiner Darstellung im German American Law Journal - vielfach erörtert.

 

Nach Jurastudien in Deutschland, England und den USA ist er als deutsch-amerikanischer Anwalt bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in der Hauptstadt Washington zugelassen. Er berät deutschsprachige Mandanten im Recht der USA auf Deutsch.

 

Auch seine rein amerikanischen Partner haben langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher Unternehmen. Gemeinsam werden Mandanten aus Europa, Asien und Afrika in Fragen der M&A-Planung, der Verantwortlichkeit und Auswahl von Aufsichträten, der Second Opinion und Legal Opinion für gesellschaftsrechtliche Vorgänge und Corporate Governance in den USA und auch in der Routine der Aufnahme neuer Gesellschafter durch Private Equity Placement-Transaktionen und dergleichen unterstützt.

 

Rechtsanwalt Kochinke, MCL, Attorney at Law, besitzt vielfältige Erfahrung mit internationalen Transaktionen sowie in der Beratung von Staaten und ihren Organen. Zu den Mandanten zählen erfolgreiche Fonds im Versicherungswesen ebenso wie kleine Unternehmen, die neu den Markteintritt in den USA wagen. Alle erwarten von ihren US-Anwälten kosten- und effizienzbewusste Leistungen - ein Merkmal der spezialisierten Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in der Hauptstadt der USA, Washington, DC.

 

Auf seine Gutachten zum amerikanischen und deutschen Recht haben sich namhafte Gerichte in Deutschland und Amerika berufen. Zudem ist er als US-Rechtsanwalt vielfach als Autor von Fachberichten zum US-Recht in Europa und USA ausgewiesen, darunter den führenden Zeitschriften Recht der Internationalen Wirtschaft, Computer & Recht und VersicherungsRecht, und auch mit Kapiteln in Büchern über Handelsrecht und IT-Recht.

 

Unternehmensrecht, USA

 

Berliner, Corcoran & Rowe, LLP berät und unterstützt Sie mit zweisprachigen Rechtsanwälten in wesentlichen Bereichen des Unternehmensrechts: von der Unternehmensgründung - die wir bei Bedarf in nur einem Tag zustande bringen - bis zu Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen.

 

Dabei bieten wir Ihnen mehr als die reine anwaltliche Beratung: einen umfassenden Service, der Ihnen hilft, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Beispielsweise organisieren wir Aktionärs- und Geschäftsführungsversammlungen, helfen neuen Unternehmen bei der Auswahl von externen Beratern zur Erfüllung ihrer steuerlichen und buchhalterischen Pflichten, der Auswahl von Aufsichtsräten, Geschäftsführern und Personal und der Abwicklung von Banken und Versicherungsarrangements.

 

Ohne einen Stab von hunderten angestellter Anwälte sind wir nicht darauf angewiesen, Sie mit Memoranden zu füttern, um diese beschäftigt zu halten, bis sie für ein IPO benötigt werden. Andererseits können wir als bewußt kleine Kanzlei nicht 50 Anwälte an einen Großmerger setzten. In diesen Fällen greifen wir auf unsere Arbeits­beziehungen zu anderen Kanzleien zurück.

 

Gewerbliche Schutzrechte

 

Berliner, Corcoran & Rowe, LLP unterstützt Sie bei der Prüfung und Eintragung von gewerblichen Schutzrechten (Intellectual Property) wie Urheberrechten, Marken, Trade Secrets, und auch Domain-Namen, jedoch nicht Patenten.

 

Produkt- und Dienstleistungsschwerpunkte sind dabei IT einschließlich Open Source, medizinische Geräte, Unterhaltung und technische Anlagen.

 

Das Gesamtgefüge des gewerblichen Rechtschutzes in den USA unterscheidet sich deutlich vom europäischen Rechtsumfeld. Wir verstehen Ihre Anliegen und wissen sie umzusetzen.

 

Wir greifen dabei auf für unsere Mandanten interessante und nützliche Erfahrungen internationaler Art zurück. Ob es um den Einsatz amerikanischer Musikrechte in Europa oder deutscher Softwarerechte in Japan geht, wir unterstützen Sie und lernen nicht auf Ihre Kosten.

 

 


.../ disclaimer

 



Investigate before Investing

 

Call the Connecticut Department of Banking before investing in a business opportunity or franchise. See if the seller of the investment is registered with the Securities Division. Call 860 240 8230


Virtual Data Rooms

 

Epiq Systems - bankruptcy claims administration: Lehman Brothers Holdings Inc. (Chapter 11)


SEC Investor Information and FAQs on Recent Market Events


Financing the Deal

 

China Investment Corporation


Small-Business Lending Gets a Boost - by David Cho and Binyamin Appelbaum, Washington Post Staff Writers, Tuesday, March 17, 2009; Page D01


DJ INDUSTR AVERAGE (DJI)


Reuters M&A News


Business Evaluations

 

Business Performance Analysis Software


LinkedIn: Connecticut Hedge Fund Association


Transnationale.org/


 

 

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